Heft 13 |
Naturdialektik als kritische Prozess-Ontologie
Editorial
„Der Schutz des ganz Bestimmten ist, daß es nicht wiederholt werden kann, und eben darum duldet es das andere.“ (Adorno 1951: 99)
Die hier versammelten, z.T. sehr alten Studien sind ein Beitrag zur Bestimmung des wissenstheoretischen Status der Tätigkeitstheorie Leont’evs. Ich werde zwei Unter-stellungen ausbuchstabieren, die ich selbst nicht eigens begründe, sondern die mit der Darstellung plausibel werden sollen:
1. Ich gehe davon aus, dass die Bezugnahmen auf Engels in und für Leont’evs Probleme der Entwicklung des Psychischen (Leont’ev 1959) keine rhetorischen Verbeugungen vor dem Politbüro der KPdSU, sondern systematisch ernst gemeint sind. Sie wollen als Grundlage einer ausgeführten Naturdialektik ernst genommen werden (vgl. Messmann & Rückriem 1978).
2. Ich gehe davon aus, dass Leont’evs Tätigkeitstheorie, wie sie sich primär, aber nicht ausschließlich in Tätigkeit – Bewusstsein – Persönlichkeit (Leont’ev 1975) manifestiert, die Ausführung dessen ist, was Vygotskij beiläufig bemerkt: Dass es darauf ankomme, ein eigenes Kapital für die Psychologie zu entwickeln (vgl. Vy-gotski 1927: 252). Die Tätigkeitstheorie ist dann eine Kritik der Psychologie – im analogen Sinn, in dem Kant eine Kritik der reinen Vernunft oder Marx eine Kritik der politischen Ökonomie vorlegt.
Unter einer Bestimmung des wissenstheoretischen Status verstehe ich, dass es im Folgenden nicht (primär) um inhaltliche Aussagen und konkrete Durchführungen tätigkeitstheoretischer Texte geht, sondern um die Klärung von praxeologischen, ontologischen, erkenntnistheoretischen und methodologischen Grundannahmen („Präsuppositionen“), die in die Tätigkeitstheorie bzw. in unterschiedliche Lesarten derselben eingehen. Die Leitfrage der Studien ist also nicht: Was sagt die Tätigkeitstheorie? Sondern: Was ist ihr wissenschaftstheoretischer und praktisch-politischer Status? Auf welche Erkenntnissituation ist die Tätigkeitstheorie eine Antwort?
Diese Frage begleitet mich schon sehr lange – daher hier die Sammlung z.T. sehr alter Texte. Ihre Beantwortung verlangte auch manch vermeintliche Umwege, weshalb es andernorts veröffentlichte Arbeiten zur Hermeneutik Josef Königs (Schürmann 1999) und zur Anthropologie Helmuth Plessners (Schürmann 2014) gibt. Nunmehr nehme ich die Frage auch wieder direkt auf (vgl. etwa Alkemeyer, Schürmann & Volbers 2015).
Im philosophischen Kern geht es, auf den Spuren von Hans Heinz Holz und Renate Wahsner, um die Frage, was eine materialistische Transzendentalphilosophie sein soll und sein kann (vgl. Holz 1983b; Wahsner 1981). Im politischen Kern steht hinter dieser Frage die Überzeugung, dass nur eine Transzendentalphilosophie eine Schutzfunktion des Individuums, also die unantastbare Würde jeder einzelnen Person, begründen kann – selbstverständlich kann eine Philosophie dies nur auf weltanschaulicher Ebene begründen, und nicht schon praktisch-politisch zur Geltung bringen. Als These formuliert: Nur die konsequente Unterscheidung von Geltung und Genese – von Bedeutungsartikulation und Bedingungsanalyse – bewahrt davor, Individuelles auf wirkende Bedingungen dieses Individuellen zu reduzieren.
Es ist daher kein Zufall, sondern systematisch bedingt, dass die für uns leitende Konzeption von Würde von dem Transzendentalphilosophen, nämlich von Kant stammt, denn die Differenz von Preis und Würde ist nur dann zu haben, wenn man auf dem Unterschied von Geltung und Bedingungsanalyse beharrt. Der Unterschied „zwischen Etwas und Jemand““ (Spaemann 1996) ist durch noch so akribische Analyse von Bedingungen und Merkmalen von Entitäten nicht zu haben, weil Personalität ein Geltungsstatus, und keine Eigenschaft, ist. Als Würdige oder als Würdiger zu zählen, heißt, im täglich-alltäglichen Miteinander-Umgehen nicht darauf reduziert zu werden, ein Mittel zu einem Zweck zu sein, also als unaustauschbar einmalig zu gelten. Ein solches Versprechen, wie wir miteinander umgehen wollen, ist ersichtlich nicht durch eine Bedingungsanalyse zu begründen, sondern liegt allen Bedingungsanalysen konkreter Personalität bereits im Rücken. – In praktisch-politischer Hinsicht ist daher das Kapitel 4.4 von Leont’evs Tätigkeit – Bewusstsein – Persönlichkeit das alles entscheidende Kapitel. Die Würde des Individuums spiegelt sich tätigkeitstheoretisch in der unaufhebbaren Nicht-Reduzierbarkeit des persönlichen Sinns auf gesellschaftliche Bedeutungen. Dies ist die konzeptionelle Minimalbedingung dafür, dass „die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist“ (Marx & Engels 1848: 482). Damit wird gerade nicht der Autarkie und Willkür-Freiheit des Einzelnen das Wort geredet. Die Macht des Einzelnen ist tätigkeitstheoretisch vielmehr ein logisch Mittleres von Aktivität und Passivität – eine „Unentscheidbarkeit von Macht und Ohnmacht“ (so in Plessner 1931).
Wäre Freiheit das Postulat eines Spielraums im Wirken von Bedingungen, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder personale Entscheidungen sind auch nur eine von zahllosen Bedingungen, die ihrerseits selbst bedingt sind – die Geschlossenheit der kausalen Welt –, oder aber ein Pfingstwundersymptom, das rein von außen in die kausale Welt einbricht. Peter Bieri hat dazu alles Nötige gesagt (vgl. die Generelle Einführung in Bieri 1981) – und es ist völlig klar, dass im Gefolge dieser Konstellation die Karte der Naturalisierung des sog. menschlichen Geistes (= mind) gezogen wird und gezogen werden muss. Pfingstwunder-Philosophien sind weder sachlich attraktiv noch in der Moderne plausibel zu machen.
Der Mainstream des Marxismus hatte sich brav in diese Konstellation eingegliedert. Schon die Rede vom sog. „subjektiven Faktor““ bekundet terminologisch, dass es ausschließlich um das Wirken von Bedingungen geht, nicht aber um das, was Freiheit und unaustauschbare Einmaligkeit des Individuums ist und bedeutet. Konsequenterweise wird auch der „subjektive Faktor“ in einer Gesamtbilanz von Faktoren verrechnet.
Transzendentalphilosophisch muss daher die Suche nach einem angemessenen Freiheits-Verständnis aus dieser Konstellation aussteigen. Der Unterschied von Freiheit | Nicht-Freiheit ist eine kategoriale Grenze – oder personales Tun bleibt pures Ergebnis des Wirkens zahlloser Bedingungen. Naturdialektik gilt daher hier als Prozess-Ontologie. Dies hat seinerseits zwei entscheidende Momente: 1) Prozesse gelten als unergründlich, was jetzt einfach heißt: Sie gelten als Vollzüge, die nicht als das Ergebnis des Wirkens von Bedingungen konzipiert sind, sondern als eigenwirksame Selbstbewegungen; – 2) personale Prozesse differenzieren sich im Raum der gesellschaftlichen Bedeutungen, d.h.: sie vollziehen sich in quasi fünf Dimensionen, nämlich in den vier Dimensionen von Raum und Zeit und in der „5. Quasi-Dimension der Bedeutungen“ (Leont’ev 1981).
Volker Schürmann, im November 2015
Die komplette Ausgabe als PDF-Datei
Inhalt
- Abstracts 9
- Einleitung 11
- Erinnerung 19
- I. ‚Naturdialektik‘ (1990) 23
- II. Naturdialektik als System eigentümlicher Logiken eigentümlicher Gegenstände (1995) 33
- III. Naturdialektik und Marxsche Kritik der Philosophie (1998) 49
- IV. „Der Geist ist das Leben der Gemeinde“. Zur Interpretation der Hegelschen Philosophie des Geistes durch Josef König (1998) 61
- V. Prozess und Tätigkeit. Zur Spezifik der Tätigkeitstheorie (2008) 75
- VI. Ausdruck im Medium des Geistes (2011) 87
- VII. Zur Unterscheidung von Gesellschaftstheorie und Sozialtheorien 105
- Textnachweise 116
- Literaturverzeichnis 117